1. Diagnostik
- Feststellung von Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen (fehlerhafte Laut- und Satzbildung, Redeflussstörung, geringer Wortschatz, ungenügende Erzählfähigkeit, mangelndes Sprachverständnis,
u.A.)
- Überprüfung der Wahrnehmungs- und Differenzierungsleistungen, insbesondere um die Zeit der Einschulung (Grad der Automatisierung sprachbezogener Wahrnehmungsleistungen als Voraussetzung für
den Schriftspracherwerb)
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Feststellung des sprachlichen Status bei Schülern mit Verdacht auf eine LRS, Teilnahme am Förderausschuss in der Auswertung der LRS-Begutachtungsverfahren
2. Beratung
- Beratung und Übergangsanleitung zur sprachheilpädagogischen Förderung für Eltern mit ihren Kindern in Kindertagesstätten, Grund-, Mittel-, Förderschulen und/oder Beratungsstellen
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Beratung von Eltern, Lehrern und Erziehern zu altersgerechter Sprachentwicklung, Sprachstörungen und induvidueller Förderung
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Aufklärung über die Arbeitsweise der Sprachheilschulen, Lehrplan, Feststellungsverfahren, Aufnahmemodalitäten und Möglichkeiten der Integration
3. Unterricht
- in Förderschulen und anderen Schulen (im Rahmen der Integration Sprachbehinderter in verschiedenen kommunikationsfördernden Unterrichtsformen)